Vergnügungsabgabe

Die Vergnügungsgabgabe betrifft den öffentlichen Betrieb von Spielautomaten. Die Stadt Wiener Neustadt hebt sie von den Betreibern dieser Automaten ein.

Vergnügungsabgabe – was ist das?

Gemäß § 22 NÖ Spielautomatengesetz 2011 sind Gemeinden ermächtigt, durch Verordnung des Gemeinderates (28.03.2012), eine Vergnügungsabgabe für den öffentlichen Betrieb von Spielapparaten einzuheben.

Spielapparate, für die eine Abgabe eingehoben wird, sind die im § 19 Abs. 1 Z 1 und Z 2 NÖ Spielautomatengesetz 2011 angeführten Apparate:

  • technische oder elektronische Vorrichtungen, die zur Durchführung von Spielen, wobei der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt, (Geschicklichkeitsapparate) oder
  • technische Einrichtungen, wie Schau-, Scherz- oder sonstige Spielapparate, die nur zur Unterhaltung bestimmt sind.

Für die unter § 19 Abs. 1 Z 3 NÖ Spielautomatengesetz 2011 angeführten Vorrichtungen zur Wiedergabe musikalischer oder gesprochener Darbietungen (Tonbandgeräte, Plattenspieler, CD oder mp3 Player etc.) wird keine Abgabe eingehoben.

Die Vergnügungsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe.

Der Abgabenschuldner muss

  • die Aufstellung von Spielapparaten schriftlich bekannt geben (Anmeldung),
  • die Abgabe selbständig bemessen und erklären - Formular „Anmeldung/Erklärung – Vergnügungsabgabe“ und
  • die fällige Abgabe entrichten.

 

Zuständige Stelle:

Geschäftsbereich II
Gruppe II/5 - Abgabenmanagement
Altes Rathaus, Hauptplatz 1-3, 2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/373-816 DW
E-Mail: abgabenmanagement@wiener-neustadt.at
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag zusätzlich 13 bis 16 Uhr, Mittwoch ist kein Parteienverkehr


Höhe der Abgabe

Die Abgabe beträgt:

  • EUR 25,00 je Spielapparat und begonnenem Kalendermonat

 

Fälligkeit der Abgabe

Gemäß § 26 NÖ Spielautomatengesetz 2011 ist die Abgabe für Spielapparate für den ersten Kalendermonat bei der Anmeldung und in der Folge längstens bis zum 15. eines Monats für den unmittelbar vorhergegangenen Monat zu erklären und zu entrichten.

 

Formulare, Verordnungen und Gesetze

Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Online-Formulare - der Antrag landet direkt bei der zuständigen Stelle!


Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0