Volksbegehren

Das wichtigste Instrument der direkten Demokratie ist das Volksbegehren. Die Abwicklung auf Gemeindeebene erfolgt durch die Stadt Wiener Neustadt. Alle Informationen dazu hat das Wahlamt im Neuen Rathaus.

Hier finden Sie das aktuelle Volksbegehren

 

zur Verlautbarung

Was ist ein Volksbegehren

Ein Volksbegehren ist der Antrag von BürgerInnen auf ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat. Es verläuft in zwei Schritten:

  1. Wurde eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen (zumindest 8.401) getätigt, so können die Proponentinnen und Proponenten eines Volksbegehrens jederzeit einen Einleitungsantrag beim Bundesministerium für Inneres einbringen. Das Volksbegehren selbst kommt dann somit zustande.

  2. Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.

Unterstützungserklärung abgeben

Jeder wahlberechtigte österreichische Staatsbürger kann Volksbegehren unterstützen. Es besteht die Möglichkeit die beim BMI registrierten Volksbegehren online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt (seit 01.01.2018 „Bundesweit“) zu unterstützen.

Online:

Persönlich im Gemeindeamt:

  • Sie können bei der Gruppe III/3 – Bürgerservice und Personenstandswesen im Neuen Rathaus der Stadt Wiener Neustadt ein Volksbegehren mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
  • Alles, was sie dazu benötigen, ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

Anrechnung der Unterschrift:

Durch Ihre Unterstützungserklärung ist in weiterer Folge keine gesonderte Unterschrift auf der Stimmliste erforderlich, da Ihre Unterschrift automatisch angerechnet wird.

Volksbegehren unterschreiben

Jeder wahlberechtigte österreichische Staatsbürger kann Volksbegehren unterschreiben. Dies ist online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt (seit 01.01.2018 „Bundesweit“) möglich.

Online:

  • Sie können ein Volksbegehren online unterschreiben.
  • Benötigt wird: Handy-Signatur oder Bürgerkarte - www.buergerkarte.at

Persönlich im Gemeindeamt:

  • Während des Eintragungszeitraums können Sie bei jedem Gemeindeamt Ihre Unterschrift für da jeweilig aktuelle Volksbegehren leisten.
  • Alles, was sie dazu benötigen, ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0