Volksbegehren
Was ist ein Volksbegehren
Ein Volksbegehren ist der Antrag von BürgerInnen auf ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat. Es verläuft in zwei Schritten:
- Wurde eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen (zumindest 8.401) getätigt, so können die Proponentinnen und Proponenten eines Volksbegehrens jederzeit einen Einleitungsantrag beim Bundesministerium für Inneres einbringen. Das Volksbegehren selbst kommt dann somit zustande.
- Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.
Unterstützungserklärung abgeben
Jeder wahlberechtigte österreichische Staatsbürger kann Volksbegehren unterstützen. Es besteht die Möglichkeit die beim BMI registrierten Volksbegehren online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt (seit 01.01.2018 „Bundesweit“) zu unterstützen.
Online:
- Sie können die Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren online abgeben.
- Benötigt wird: Handy-Signatur oder Bürgerkarte – www.buergerkarte.at
Persönlich im Gemeindeamt:
- Sie können bei der Gruppe III/3 – Bürgerservice und Personenstandswesen im Neuen Rathaus der Stadt Wiener Neustadt ein Volksbegehren mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
- Alles, was sie dazu benötigen, ist ein amtlicher Lichtbildausweis.
Anrechnung der Unterschrift:
Durch Ihre Unterstützungserklärung ist in weiterer Folge keine gesonderte Unterschrift auf der Stimmliste erforderlich, da Ihre Unterschrift automatisch angerechnet wird.
Volksbegehren unterschreiben
Jeder wahlberechtigte österreichische Staatsbürger kann Volksbegehren unterschreiben. Dies ist online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt (seit 01.01.2018 „Bundesweit“) möglich.
Online:
- Sie können ein Volksbegehren online unterschreiben.
- Benötigt wird: Handy-Signatur oder Bürgerkarte - www.buergerkarte.at
Persönlich im Gemeindeamt:
- Während des Eintragungszeitraums können Sie bei jedem Gemeindeamt Ihre Unterschrift für da jeweilig aktuelle Volksbegehren leisten.
- Alles, was sie dazu benötigen, ist ein amtlicher Lichtbildausweis.