Wasserbezugs- und -bereitstellungsgebühr
Wasserbezugsgebühr – was ist das?
Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.
Die Menge des Wasserbezuges wird auf Grund des bei jedem Hausanschluss eingebauten Wassermessers (Wasserzähler) ermittelt.
Die Wasserbezugsgebühr wird mittels Akonto im Voraus bezahlt. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres im Zuge der Vorschreibung der Grundbesitzabgaben für das 1. Quartal wird die Wasserendabrechnung für das vergangene Jahr durchgeführt.
Höhe der Abgabe
- Tarif für 1 m³ Wasser – netto EUR 1,7100 (+10 % USt)
Bereitstellungsgebühr – was ist das?
Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Die Größe und Kosten des Wasserzählers hängen von der Durchflussmenge ab.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Wiener Neustädter Stadtwerke & Kommunal Service GmbH, Abteilung Wasserwerke, unter der Rufnummer 02622 / 373 - 550 gerne zur Verfügung.