Bundes-Gebührenbremse in Wiener Neustadt: 800.000,- Euro im Kampf gegen die Teuerung!

Entlastung im Rahmen der Grundbesitzabgaben des 3. Quartals – 11,2% der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr wird abgerechnet

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2024 im Bereich der Grundbesitzabgaben eine so genannte „Gebührenbremse“ beschlossen. Die Abwicklung dieser Teuerungsbekämpfung erfolgt über die Städte und Gemeinden. Für Wiener Neustadt bedeutet das einen Zweckzuschuss von insgesamt knapp 800.000,- Euro, der auf alle Haushalte, die Abfallwirtschaftsgebühren bezahlen, aufgeteilt wird. Die Rabattierung erfolgt im Rahmen der Abrechnung der Grundbesitzabgaben für das 3. Quartal Mitte August.

Bild (Stadt Wiener Neustadt/Weller): Bürgermeister Klaus Schneeberger und Erster Vizebürgermeister Abg. z. NR Christian Stocker.

„Der Kampf gegen die Teuerung ist nach wie vor eine enorm große Herausforderung für ganz viele Menschen. Seitens der Stadt Wiener Neustadt haben wir hier in den letzten Jahren schon Maßnahmen im Energiebereich – Stichwort: Strommillion – oder auch bei den Mieten der Gemeindewohnungen gesetzt. Außerdem gibt es laufende Unterstützung bei Anträgen von Bundes- oder Landesförderungen. Die Abwicklung der ‚Bundes-Gebührenbremse‘ ist hier ein nächster wichtiger Schritt zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Wir freuen uns, dass wir das rasch und unbürokratisch umsetzen können. Gleichzeitig setzen wir natürlich auch im Jahr 2024 unseren Weg der gedeckelten Gebührenanpassung um 1,5% fort, was weit unter der aktuellen Inflationsrate liegt“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger und Erster Vizebürgermeister Finanzstadtrat Christian Stocker.

So funktioniert die „Gebührenbremse“

  • Die Maßnahme wurde seitens der Bundesregierung im Oktober 2023 beschlossen.
  • Der Stadt Wiener Neustadt wurde zur Abfederung der Teuerung ein Zweckzuschuss von 787.189,- Euro zugewiesen.
  • Dieser wird auf die jährliche Abfallwirtschaftsgebühr gewährt. Die Empfänger sind all jene Haushalte, die zum Stichtag 1. Februar 2024 Abfallwirtschaftsgebühren an die Stadt entrichtet haben.
  • Der Zweckzuschuss entspricht einer Entlastung von 11,2% der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr. Ein Beispiel: Bei einer 120-Liter-Restmülltonne (13 Abholungen pro Jahr) und einer 120-Liter-Biotonne (26 Abholungen) ergibt sich eine Ersparnis von 17,19 Euro pro Haushalt.
  • Die Gutschrift wird im Rahmen der Vorschreibung der Grundbesitzabgaben des 3. Quartals per 15. August gewährt.
  • Die Durchführung dieser Gebührenbremse wird in der Gemeinderatssitzung am 15. April zur Beschlussfassung vorgelegt.

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