Innerstädtische Ansiedelungsprämie wird um Investitionsförderung ergänzt
Bürgermeister Klaus Schneeberger: „Ansiedelungen in der Innenstadt mit mehr als 205.000,- Euro unterstützt – Erfolg gibt uns recht!“
„Die Ansiedelungsprämie war in ihrem ersten Jahr ein großer Erfolg – aber nicht nur deshalb, weil es so viele Anträge gab, sondern vor allem auch deshalb, weil wir bei der Leerstandsanalyse erstmals seit zehn Jahren eine positive Entwicklung gesehen haben. Dazu hat auch diese Förderung ihren Teil beigetragen, weswegen es für uns klar war, dass wir diese Maßnahme auch in diesem Jahr fortsetzen. Gleichzeitig werden wir aber auch jene Betriebe unterstützen, die der Innenstadt ihre Treue halten und am Standort investieren“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger.
Zur Ansiedelungsprämie
Die Ansiedelungsprämie für die Wiener Neustädter Innenstadt wurde Ende Februar 2023 im Gemeinderat beschlossen und beinhaltete letztlich einen Fördertopf von maximal 300.000,- Euro.
Bis inklusive 31. März 2024 wurden insgesamt 53 Anträge auf Förderung eingereicht. Von diesen wurden 32 genehmigt. Aus diesen Genehmigungen resultierten Zahlungen in Höhe von 205.000,- Euro.
Die Förderung beträgt – je nach Investitionssumme, Arbeitsplätzen und Größe des Betriebs – 5.000,-, 10.000,- oder 15.000,- Euro.
Die genehmigten Ansuchen gliedern sich wie folgt auf:
- Neugründungen bzw. Ansiedlungen: 22
- Übersiedlungen: 5
- Geschäftsübernahmen: 5
Die Gründe für die Ablehnungen bewegten sich im Wesentlichen in folgenden Kategorien:
- Flächen nur im Obergeschoss
- Ansiedlungsort außerhalb der förderbaren Zone
- Interne Umgründungen, aber keine Geschäftsübernahme
Die Ansiedelungsprämie wurde für 2024 fortgesetzt und läuft unter den gleichen Voraussetzungen wie bislang weiter.
Die neue „Investitionsprämie“ von Handel und Handwerk in der Innenstadt
In der Gemeinderatssitzung am 17. Juni wird nun eine neue Wirtschaftsförderung für Handels- und Handwerksbetriebe in der Innenstadt beschlossen. Mit der „Investitionsprämie“ werden Unternehmerinnen und Unternehmer bei Instandhaltungen, Instandsetzungen oder Modernisierungen in ihrem innerstädtischen Geschäftslokal finanziell unterstützt: Ab einer Investitionssumme in der Höhe von 5.000 Euro werden im Rahmen der „Investitionsprämie“ 50 Prozent der Anschaffungskosten gefördert. Die Prämie bezieht sich auf Anschaffungen, die im Laufe des Jahres 2024 getätigt wurden und ist mit einem Förderbetrag in der Höhe von 10.000 Euro gedeckelt. Heißt:
- Bei Investitionen von 5.000 Euro werden 2.500 Euro gefördert.
- Bei Investitionen von 12.000 Euro werden 6.000 Euro gefördert.
- Bei Investitionen von 20.000 Euro oder mehr werden 10.000 Euro gefördert.
Unternehmen, die 2023 oder 2024 eine „Ansiedelungsprämie“ erhalten haben, sind von der neuen Förderschiene „Investitionsprämie“ ausgenommen.
Für Ansiedelungs- und neuer Wirtschaftsförderung stehen in Summe 300.000,- Euro für 2024 bereit.