Ortsbild-Sicherungspaket 2025: Maximal 3 Wohneinheiten in Einfamilienhaussiedlungen

Bunte Stadtregierung geht ganz neuen Weg der Stadtplanung: „Ortsbild bewahren – Lebensqualität sichern“!

In der letzten Wiener Neustädter Gemeinderatssitzung des Jahres und der Legislaturperiode hat die bunte Stadtregierung bestehend aus ÖVP, SPÖ und FPÖ einen wichtigen Beschluss zur Zukunft der Stadtentwicklung erlassen – ab sofort werden vorerst überwiegend in  Einfamilienhaussiedlungen nur noch maximal 3 Wohneinheiten zugelassen – andere Einreichungen sind nicht mehr möglich, ausgenommen hiervon sind lediglich Reihenhäuser. Dieses Ortsbild-Sicherungspaket 2025 steht unter dem Motto „Ortsbild bewahren – Lebensqualität sichern“.

Bild (Stadt Wiener Neustadt/Weller): Stadtrat LAbg. Franz Dinhobl, Zweiter Vizebürgermeister LAbg. Rainer Spenger, Bürgermeister Klaus Schneeberger und Gemeinderat LAbg. Philipp Gerstenmayer.

„Die gesellschaftlichen Veränderungen bringen es mit sich, dass wir in der Stadtplanung und -entwicklung immer wieder mit Baueinreichungen konfrontiert sind, die auch in Ein- und Zweifamilienhaussiedlungen mehrere Wohneinheiten beinhalten. Bislang konnten wir das – obwohl wir im STEP und in unserer Bodenschutzoffensive schon einige Maßnahmen beschlossen haben – nur schwer verhindern. Um die bestehenden Strukturen und das Ortsbild zu erhalten und somit auch die Lebensqualität der Menschen in diesen Gebieten mit sehr viel Grünanteil in den Gärten zu sichern, legen wir uns nun fest: In historisch gewachsenen Ein- und Zweifamilienhausbereichen sind hinkünftig nur mehr 3 Wohneinheiten pro Grundstück zugelassen. Mit unserem ‚Ortsbild-Sicherungspaket 2025‘ gehen wir ganz neue Wege in der Stadtentwicklung und geben den Menschen, die in diesen Vierteln leben, Sicherheit für die Zukunft“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, Zweiter Vizebürgermeister LAbg. Rainer Spenger und Gemeinderat LAbg. Philipp Gerstenmayer im Namen der bunten Stadtregierung.

 

Das „Ortsbild-Sicherungspaket 2025“ im Detail

  • Aufheben der bisherigen „Bausperre“ für Gebäude mit mehr als 10 Wohneinheiten für das gesamte Stadtgebiet
  • Erlass einer neuen Verordnung für eine Beschränkung auf maximal 10 Wohneinheiten in Bereichen, in denen schon jetzt mehrgeschossiger Wohnbau üblich ist – Gültigkeit: 2 Jahre
  • Beschränkung von Geschoßwohnbau auf maximal 3 Wohneinheiten pro Grundstück in Bereichen mit Bauklasse I & II, sowie maximal 8 Meter Gebäudehöhe, ausgenommen hiervon sind lediglich Reihenhäuser – Beispiele: Ungarviertel, Breitenauer Siedlung, Zehnerviertel, Teile Flugfeld, etc. – Gültigkeit: 2 Jahre
  • Beibehaltung der Beschränkung auf maximal 2 Wohneinheiten in der Badener Siedlung, Fischabachsiedlung, am Föhrensee, in der Leithakolonie, etc.
  • Turnusmäßige Überprüfung aller Inhalte des Stadtentwicklungsplans STEP WN2030+ (alle 2-3 Jahre vorgesehen)
  • Die Innenstadt wurde bereits als eigene Zone mit schützenswürdigem Charakter definiert – hier wird natürlich auch mehrgeschossiger Wohnbau zugelassen, um eine Innenentwicklung gem. der Zielsetzung des Stadtentwicklungsplans STEP WN 2030+ weiter zu ermöglichen.

 

Ziele der getroffenen Maßnahmen

  • Ziele und Maßnahmen des STEP WN 2030+ werden beleuchtet
  • Handlungsfelder und Maßnahmen sollen auf den städtebaulichen Entwicklungsprozess reagieren können
  • Sicherung bestehender Ein- und Zweifamilienhaussiedlungen
  • Wahrung des Charakters und Ortsbildes vor allem der im STEP WN 2030+ definierten „Quartiere mit hohem Durchgrünungsgrad“
  • KEIN ZIEL ist es, durch die Evaluierung des STEP neue Gewerbegebiete und/oder Erweiterungszonen zu definieren – die festgelegten lokalen und regionalen Siedlungsgrenzen bleiben wie beschlossen unangetastet!

 

Bereits in den letzten Jahren getroffene Maßnahmen

Das Thema „Bodenschutz“ und „Bebauungskriterien“ hat in der Stadt Wiener Neustadt bereits seit Jahren eine hohe Bedeutung. Folgende Maßnahmen wurden diesbezüglich bereits in den letzten Jahren gesetzt und bleiben weiterhin aufrecht:

  • Festlegung einer maximalen Größe von 900 Quadratmetern bei neuen Grundstücken im Bauland Wohngebiet bei einer Gebäudehöhenfestlegung von bis zu 8 m bzw. Bauklasse I,II.
  • Verpflichtende Baumpflanzungen bei neuen Wohnhausanlagen.
  • Ausführung von Parkplätzen mit versickerungsfähiger Oberfläche - Vorgaben zur Flächengestaltung bei über drei Kfz-Stellplätzen: 50% versickerungsfähige Oberflächen
  • Erweiterung der Radabstellplätze anstatt Pflicht-Parkplätzen für Auto.
  • Etablierung von Urban Gardening bei Wohnbauten.
  • Festlegung von mindestens 80 Quadratmetern Frei- bzw. Grünfläche pro Wohneinheit bei Neubauten von Geschoßwohnbauten im Bauland Wohngebiet bei einer Gebäudehöhenfestlegung von bis zu 8 m bzw. Bauklasse I,II.
  • Ausführung von Flachdächern ab 250 m² als Gründach mit mindestens extensiver Begrünung oder PV-Anlagen
  • Regelungen zur Flächennutzung im Wohnbauland: 10 % des Bauplatzes unversiegelt + gärtnerische Gestaltung unbebauter Flächen
  • Etablierung von Fassadenbegrünungen zur Ausgestaltung von Fassaden und Stärkung des Mikroklimas sowie Vorgaben zur gärtnerischen Gestaltung und Erdüberdeckung unterirdischer Bauwerke in ausgewählten Quartieren
  • Ein spezieller Fachbeirat prüft Bauvorhaben insbesondere hinsichtlich der im späteren Betrieb bzw. der Nutzung zu erwartenden Störfaktoren auf das unmittelbar angrenzende Umfeld

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