Verlängerung der „Strommillion“ zur Entlastung der Vereine
„Seit 2022 haben bereits zahlreiche Vereine unsere finanzielle Unterstützung in Form der ‚Strommillion‘ angenommen. Als Stadt Wiener Neustadt setzen wir mit der einstimmig im Gemeinderat beschlossenen Verlängerung ein ganz klares Zeichen. Es ist uns immens wichtig, dass wir unsere mehr als 500 Vereine unterstützen – gerade sie leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben in der Stadt. Darüber hinausgewährleisten wir mit diesem Beschluss, dass die städtischen Sportanlagen auch weiterhin gut in Schuss bleiben und die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger und Sportstadtrat Philipp Gruber.
Zur Antragstellung
- Anspruchsberechtigt sind sämtliche Vereine mit Sitz in Wiener Neustadt.
- Die Antragstellung ist ab Juli 2024 bis 1. Juli 2025 möglich.
- Die Vorlage der erforderlichen Unterlagen kann
- per Mail an strommillion@wiener-neustadt.at,
- per Post an Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Strommillion, Hauptplatz 1-3, 2700 Wiener Neustadt,
- oder persönlich bei der Bürgerservicestelle Neues Rathaus erfolgen.
- Die Auszahlung erfolgt direkt an den jeweiligen Verein gegen Vorlage der Strom-Jahresabrechnung für 2022 und 2023 samt dem dazugehörigen Zahlungsnachweis. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
- Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent der Differenz aus den Abrechnungen 2023 zu 2022, maximal jedoch 2.000 Euro pro Verein. Darüber hinaus können übermäßige Härten im Einzelfall mit einer höheren Förderung bedacht werden.