„wn.sporthilfe“ in Höhe von 30.000 Euro für Wiener Neustädter Ballsportvereine

Im Gemeinderat beschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung auf Antrag von Sportstadtrat Philipp Gruber die „wn.sporthilfe“, eine Förderaktion der Jugendarbeit im Mannschaftssportbereich, beschlossen. Insgesamt werden für das Jahr 2021 EUR 30.000,- für Ballsportvereine mit Sitz in Wiener Neustadt zur Verfügung gestellt.

Sportstadtrat Philipp Gruber ist in ständigem Kontakt mit den Wiener Neustädter Sportvereinen – hier mit dem Flagfootball-Verein Stonefield Raptors, der ebenfalls finanzielle Unterstützung im Rahmen der "wn.sporthilfe" erhält.

„Mit rund 160 Sportvereinen ist Wiener Neustadt eine Sportstadt durch und durch. Als Stadt Wiener Neustadt ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht, und dort zu unterstützen, wo sich viele Sportvereine die gestiegenen Infrastruktur- und Betriebskosten auf den Sportanlagen nicht mehr leisten können. Mit der ‚wn.sporthilfe‘ sichern wir den weiteren Bestand der Sportstätten – im Interesse der Jugendförderung, der Freude der Wiener Neustädterinnen und Wiener Neustädter an der Bewegung an damit der Gesundheitsvorsorge“, so Sportstadtrat Philipp Gruber.

Unterstützt werden gemäß Gemeinderatsbeschluss neben den vier Wiener Neustädter Fußballvereinen auch der ZV Handball Wiener Neustadt, der Hockeyclub Mad Dogs, der Basketballverein Blue Devils, der Baseball- und Softballverein Diving Ducks, der Volleyballclub Union Wiener Neustadt, der Allround Sportklub – Sektion Tischtennis, der Wombats Rugby Club sowie der Flagfootball-Verein Stonefield Raptors.

Zur „wn.sporthilfe“

Zur Unterstützung von Wiener Neustädter Vereinen, die in Ballsportarten engagiert sind, wird für das Kalenderjahr 2021 ein Betrag von EUR 30.000,- im Rahmen der „wn.sporthilfe“ zur Verfügung gestellt. Als Kriterium wird die jeweilige Anzahl an Nachwuchsmannschaften (je EUR 400,-) herangezogen, die im Meisterschaftsbetrieb 2020/21 des entsprechenden Verbands zum Einsatz gekommen ist.

Die Gelder der „wn.sporthilfe“ dürfen ausschließlich und nachweislich zur Abdeckung der Infrastrukturkosten verwendet werden (ohne Geldfluss, sondern mittels Abzug von den Betriebs-/Hallenkosten). Über die Vergabe entscheidet der Gemeinderat nach Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und auf Vorschlag des zuständigen Stadtrates.

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