Stadtwappen
In seinem zweiten und dritten Feld in Rot zeigt er auf einem grünen Dreiberg einen silbernen zweitürmigen zinnenbekrönten Torbau, dessen durchbrochenes Rundbogentor mit hochgezogenem goldenen Fallgatter von je einer schwarz geöffneten Schießscharte beseitet wird, dessen Türme mit je einem schwarz geöffneten Fenster versehen sind und zwischen den Türmen einen schwebenden rot-weiß-roten österreichischen Bindenschild aufweist. (Auszug aus dem Stadtrecht 1977, LGBl. 1025, 12. Novelle).
Verwendung des Stadtwappens
Die Verwendung des Stadtwappens darf nur nach Genehmigung durch den Stadtsenat erfolgen. Hierfür wird ein Ansuchen um Verwendung des Stadtwappens an den Bürgermeister der Stadt Wiener Neustadt gerichtet. Wichtig ist zu erwähnen, wofür das Stadtwappen verwendet werden soll.
Kosten für die Verwendung des Stadtwappens:
- Verwaltungsabgabe EUR 545,00 (lt. NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2018)
- Vergebührung EUR 14,30 (lt. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)
Schritte zur Verwendung des Stadtwappens
- Ansuchen an den Bürgermeister (bgmsekr@wiener-neustadt.at)
- Beschluss des Stadtsenates über die Bewilligung zur Verwendung
- Ausstellung des Bescheides über die Verwendung des Stadtwappens