Das Städtische Verkehrsamt

Das Verkehrsamt der Stadt Wiener Neustadt ist Ihr Partner, wenn es um Fragen der Straßenverkehrsordnung geht. Das betrifft jedoch nicht nur den Verkehr an sich, sondern auch, wenn Sie öffentliche Straßen für Ihre Zwecke (zum Beispiel bei einer Baustelle) nutzen müssen.

Die Aufgabenbereiche des Verkehrsamts

  • diverse Planungsarbeiten im Bereich des Verkehrs
  • Bewilligungserteilung für jede auf öffentlichem Straßengrund durchgeführte bauliche bzw. gewerberechtliche Tätigkeit (eine separate Genehmigung nach Gewerbeordnung und eine separate Sondernutzungsvereinbarung mit dem Straßenerhalter sind zusätzlich einzuholen)
  • Erlassung sämtlicher Verordnungen betreffend Verkehr
  • Straßenpolizeiliche Stellungnahmen bei Verhandlungen jeglicher Art
  • Ausstellung von Radfahrausweisen
  • Auskunft über Fragen im Zusammenhang mit:

Benutzung öffentlichen Straßengrundes

Grundsätzlich bedarf es für alle „verkehrsfremden“ Tätigkeiten auf öffentlichem Straßengrund einer Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung.

Verkehrsfremde Tätigkeiten sind:

  • Grab-, Fassaden- und Dacharbeiten, Lagerung von Baumaterialien, Aufstellung von Containern
  • Informationsstände, Verkaufsstände
  • Werbeaktionen, Flugblattverteilung
  • Schanigärten, Punschstände, Maronistände
  • Aufstellung von Hinweistafeln
  • Lautsprecherwerbung
  • Ausnahmebewilligungen

Ansuchen für Flugblattverteilung, Informationsstände, Schanigärten, Warenausräumungen und Sonstiges

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Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Online-Formulare - der Antrag landet direkt bei der zuständigen Stelle!


Schanigärten, Punschstände, Maronistände

Für das Aufstellen von sogenannten Schanigärten ist eine Bewilligung gemäß § 82 der Straßenverkehrsordnung 1960 erforderlich.
Das Ansuchen ist mindestens 4 Wochen vor Aufstellung des Schanigartens an die Magistratsdirektion – Stabsstelle Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt, Klima und Energie (Fachverantwortung Verkehr) zu richten. Dem Antrag ist ein entsprechender Lageplan mit den exakten Ausmaßen des Schanigartens beizufügen.
Mittels Bescheid werden für die Aufstellung eines Schanigartens Verwaltungsabgaben sowie Gebühren vorgeschrieben.

Grab-, Fassaden- und Dacharbeiten, Lagerung von Baumaterialien, Aufstellung von Containern

Für Grab-, Fassaden-, Dacharbeiten, Baumateriallagerungen sowie für die Aufstellung von Schutt-Containern o.ä. ist eine Bewilligung gemäß § 90 der Straßenverkehrsordnung 1960 erforderlich.
Das Ansuchen ist vom Bauführer mindestens 4 Wochen vor Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten an die Magistratsdirektion – Stabsstelle Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt, Klima und Energie (Fachverantwortung Verkehr) zu richten.
Mittels Bescheid werden für diese Tätigkeiten Verwaltungsabgaben sowie Gebühren vorgeschrieben.

Informationsstände, Verkaufsstände

Für die Aufstellung von Informations- oder Verkaufsständen ist eine Bewilligung gemäß § 82 der Straßenverkehrsordnung 1960 erforderlich. Das Ansuchen ist mindestens 4 Wochen vor Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten an die Magistratsdirektion – Stabsstelle Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt, Klima und Energie (Fachverantwortung Verkehr) zu richten.
Mittels Bescheid werden für die Aufstellung Verwaltungsabgaben sowie Gebühren vorgeschrieben.

Werbeaktionen, Flugblattverteilung

Für die Durchführung von Werbeaktionen sowie für die Verteilung von Flugblättern ist eine Bewilligung gemäß § 82 der Straßenverkehrsordnung 1960 erforderlich. Das Ansuchen ist mindestens 4 Wochen vor Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten an die Magistratsdirektion – Stabsstelle Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt, Klima und Energie (Fachverantwortung Verkehr) zu richten.
Mittels Bescheid werden für diese Tätigkeiten Verwaltungsabgaben sowie Gebühren vorgeschrieben.
Versammlungen jeglicher Art (Demonstrationen, Aufmärsche etc.) fallen nicht unter Werbeaktionen und sind bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich, Polizeikommissariat Wiener Neustadt anzumelden.

 

Aufstellung von Hinweistafeln

Für die Aufstellung bzw. Anbringung von Hinweistafeln ist eine Bewilligung gemäß § 82 der Straßenverkehrsordnung 1960 erforderlich.
Das Ansuchen ist mindestens 4 Wochen vor Aufstellung der Tafeln an die Magistratsdirektion – Stabsstelle Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt, Klima und Energie (Fachverantwortung Verkehr) zu richten. Dem Antrag sind die genauen Abmessungen der Hinweis- oder Werbetafeln sowie die exakten Aufstellungsorte (Lageplan, Foto o.ä.) beizufügen. Hinweistafeln sind in der Regel Wegweiser zu lokalen Zielen oder Bereichszielen.
Mittels Bescheid werden für die Aufstellung Verwaltungsabgaben sowie Gebühren vorgeschrieben.

Lautsprecherwerbung

Für die Durchführung von Lautsprecherwerbungen ist eine Bewilligung gemäß § 82 der Straßenverkehrsordnung 1960 erforderlich.
Das Ansuchen ist mindestens 4 Wochen vor Durchführung, unter Bekanntgabe des entsprechenden polizeilichen Kennzeichens des Fahrzeuges mit welchem die Lautsprecherwerbung durchgeführt wird, an die Magistratsdirektion – Stabsstelle Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt, Klima und Energie (Fachverantwortung Verkehr) zu richten.
Mittels Bescheid werden für diese Tätigkeit Verwaltungsabgaben sowie Gebühren vorgeschrieben.

Ausnahmebewilligungen

Für Ausnahmebewilligungen von Fahrverboten und Gewichtsbeschränkungen o.ä. ist eine Bewilligung gemäß § 45 Abs.(1) und (2) der Straßenverkehrsordnung 1960 erforderlich. Das Ansuchen ist, unter Bekanntgabe des polizeilichen Kennzeichen des Fahrzeuges für welches die Ausnahmebewilligung gültig sein sollte, mindestens 4 Wochen vor erstmaliger Benützung der Ausnahmebewilligung an die Magistratsdirektion – Stabsstelle Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt, Klima und Energie (Fachverantwortung Verkehr) zu richten.
Mittels Bescheid werden für diese Ausnahmebewilligungen Verwaltungsabgaben sowie Gebühren vorgeschrieben.

Lieferzeiten im Stadtzentrum

Da der Hauptplatz und die Fußgängerzonen für den motorisierten Verkehr grundsätzlich gesperrt sind, gibt es für die Unternehmerinnen und Unternehmer eigens eingerichtete Lieferzeiten.

Fußgängerzonen: 8-10 Uhr und 13-15 Uhr
Hauptplatz: 6-10.30 Uhr
Ostteil des Hauptplatzes zusätzlich: 16-18 Uhr

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0